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BGH, 07.03.1957 - VII ZR 264/56 |
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- BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50
Zulässigkeit des Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 07.03.1957 - VII ZR 264/56
Spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes bleiben ausser Betracht, soweit sie nicht auf willkürlicher Beschränkung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelkläger beruhen (RGZ 168, 355; BGH NJW 1951, 195), wovon hier, falls die Klägerin wieder geheiratet haben sollte, keine Rede sein könnte. - BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Auszug aus BGH, 07.03.1957 - VII ZR 264/56
Nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreits geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung sind rechtsverletzende Äusserungen dann durch die Wahrung berechtigter Interessen gerechtfertigt, wenn sie nach Inhalt, Form und Begleitumständen zur Erreichung eines rechtlich gebilligten Zweckes erforderlich sind und der Äussernde diesen Zweck verfolgt hat (BGHZ 3, 270 [281]). - RG, 10.12.1941 - 1/41
1. Welcher Zeitpunkt ist für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgebend? 2. …
Auszug aus BGH, 07.03.1957 - VII ZR 264/56
Spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes bleiben ausser Betracht, soweit sie nicht auf willkürlicher Beschränkung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelkläger beruhen (RGZ 168, 355; BGH NJW 1951, 195), wovon hier, falls die Klägerin wieder geheiratet haben sollte, keine Rede sein könnte.